Garantie

Unsere Rahmen werden von Genio Bikes, einer der weltbesten Rahmenmanufakturen, in Taiwan hergestellt. Sie werden nach verschiedenen ISO-Normen und firmeninternen Standards getestet. Wir gewährleisten höchste Qualität und bieten fünf Jahre Garantie für den Erst- und Zweitbesitzer des Jibb und Madonna und zwei Jahre Garantie für den Erst- und Zweitbesitzer des Yalla!. Die Garantie deckt Herstellungs- und Materialfehler ab. 

Die weiteren Garantiebedingungen lauten wie folgt:

  • Unsere Garantie gilt für den Erst- und Zweitbesitzer, wobei der Garantiezeitraum mit dem ursprünglichen Kaufdatum beginnt. Beim Verkauf deines Bikes empfehlen wir die Ausstellung eines Kaufvertrags sowie die Aushändigung des originalen Kaufbelegs an den Käufer.
  • Der originale Kaufbeleg ist für die Garantieabwicklung zwingend notwendig, auch für den Zweitbesitzer.
  • RAAW übernimmt keine weiteren Kosten, die im Zusammenhang mit dem Tausch von Komponenten entstehen.
  • RAAW übernimmt keine weiteren Kosten durch Dritte, wie z. B. bei der Montage durch einen Bike-Shop.
  • RAAW behält sich vor, eine vergleichbare Alternative zum Produkt anzubieten, z. B. eine andere Farbe oder ein neues Modell.
  • Das beschädigte Teil ist zwingend an RAAW zurückzusenden und geht nach Abschluss der Abwicklung in das Eigentum von RAAW über.
  • Ein Garantiefall verlängert nicht den ursprünglichen Garantiezeitraum.
  • Es entsteht kein weiterer Anspruch auf Entschädigung aus einem Garantiefall.
  • Die Kosten für den Hin- und Rückversand (Standardversand) übernimmt RAAW. Expressversand ist möglich, die zusätzlichen Kosten trägt der Kunde.
  • Rahmen die zur Garantieabwicklung an uns geschickt werden, müssen sauber und von sämtlichen Anbauteilen von Dritthersteller befreit sein. Wenn ein eingesandter Rahmen noch gereinigt werden muss oder Teile demontiert werden müssen, berechnen wir die anfallende Arbeitszeit zu unseren üblichen Stundensätzen.

Folgende Fälle sind von der Garantie ausgenommen oder führen zum Erlöschen des Garantieanspruchs:

  • Überschreitung des zulässigen Gesamtgewichts, Überbeanspruchung oder nicht sachgemäße Nutzung, führen zum Erlöschen des Garantieanspruchs.
  • Jegliche Verformungen des Rahmens sind von der Garantie ausgenommen, können aber durch unser Crash-Replacement-Programm abgedeckt sein.
  • Verwendung von Komponenten, die nicht den Spezifikationen des Rahmens entsprechen, führen zu einem Erlöschen des Garantieanspruchs.
  • Die Lackierung ist von der Garantie ausgenommen.
  • Schäden, die durch einen Unfall, einen Mangel an Pflege, Verschleiß oder Korrosion auftreten, sind ebenfalls von der Garantie ausgenommen.
  • Konstruktive Veränderungen am Rahmen, z. B. Schleifen, Lackieren oder Entlacken des Rahmens, führen zum Erlöschen des Garantieanspruchs.
  • Kugellager und Dichtungen sind Verschleißteile und damit grundsätzlich von der Garantie ausgeschlossen. Dennoch tauschen wir verschlissene Lager/Dichtungen im ersten Jahr kostenfrei.
  • Schäden am Schaltauge sind von der Garantie ausgenommen.
  • Die Entscheidung über einen Garantiefall und seine Beurteilung liegen einzig und allein bei RAAW.

Sag uns bei Fragen oder Problemen einfach Bescheid:

hello@raawmtb.com