Garantie
Unsere Rahmen werden von Genio Bikes, einer der weltbesten Rahmenmanufakturen, in Taiwan hergestellt. Sie werden nach verschiedenen ISO-Normen und firmeninternen Standards getestet. Wir gewährleisten höchste Qualität und bieten fünf Jahre Garantie für den Erst- und Zweitbesitzer. Die Garantie deckt Herstellungs- und Materialfehler ab. Die weiteren Garantiebedingungen lauten wie folgt:
- Unsere Garantie gilt für den Erst- und Zweitbesitzer, wobei der Garantiezeitraum mit dem ursprünglichen Kaufdatum beginnt. Beim Verkauf deines Bikes empfehlen wir die Ausstellung eines Kaufvertrags sowie die Aushändigung des originalen Kaufbelegs an den Käufer.
- Der originale Kaufbeleg ist für die Garantieabwicklung zwingend notwendig, auch für den Zweitbesitzer.
- RAAW übernimmt keine weiteren Kosten, die im Zusammenhang mit dem Tausch von Komponenten entstehen.
- RAAW übernimmt keine weiteren Kosten durch Dritte, wie z. B. bei der Montage durch einen Bike-Shop.
- RAAW behält sich vor, eine vergleichbare Alternative zum Produkt anzubieten, z. B. eine andere Farbe oder ein neues Modell.
- Das beschädigte Teil ist zwingend an RAAW zurückzusenden und geht nach Abschluss der Abwicklung in das Eigentum von RAAW über.
- Ein Garantiefall verlängert nicht den ursprünglichen Garantiezeitraum.
- Es entsteht kein weiterer Anspruch auf Entschädigung aus einem Garantiefall.
- Der Hin- und Rückversand wird von RAAW übernommen – Zuschläge für Expressversand sind ausgenommen.
Folgende Fälle sind von der Garantie ausgenommen oder führen zum Erlöschen des Garantieanspruchs:
- Überschreitung des zulässigen Gesamtgewichts, Überbeanspruchung oder nicht sachgemäße Nutzung, führen zum Erlöschen des Garantieanspruchs.
- Jegliche Verformungen des Rahmens sind von der Garantie ausgenommen, können aber durch unser Crash-Replacement-Programm abgedeckt sein.
- Verwendung von Komponenten, die nicht den Spezifikationen des Rahmens entsprechen, führen zu einem Erlöschen des Garantieanspruchs.
- Die Lackierung ist von der Garantie ausgenommen.
- Schäden, die durch einen Unfall, einen Mangel an Pflege, Verschleiß oder Korrosion auftreten, sind ebenfalls von der Garantie ausgenommen.
- Konstruktive Veränderungen am Rahmen, z. B. Schleifen, Lackieren oder Entlacken des Rahmens, führen zum Erlöschen des Garantieanspruchs.
- Kugellager und Dichtungen sind Verschleißteile und damit grundsätzlich von der Garantie ausgeschlossen. Dennoch tauschen wir verschlissene Lager/Dichtungen im ersten Jahr kostenfrei.
- Schäden am Schaltauge sind von der Garantie ausgenommen.
- Die Entscheidung über einen Garantiefall und seine Beurteilung liegen einzig und allein bei RAAW.
Sag uns bei Fragen oder Problemen einfach Bescheid: hello@raawmtb.com